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Inhalt
Abstimmung vom 1. September 2019
Informationen
- Datum
- 1. September 2019
Kantonale Vorlagen
Steuergesetz (StG)
- Beschreibung
Mit der Steuervorlage 17 setzt der Kanton Zürich die Vorgaben des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in seinem kantonalen Steuergesetz um. International nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Konzerne werden abgeschafft. Im Gegenzug stehen künftig allen Unternehmen neue Steuerabzüge für Forschung und Entwicklung, Patentverwertung und Eigenfinanzierung offen; eine moderate Senkung der Gewinnsteuer ergänzt diese gezielt wirkenden Abzüge. Weiter sorgt der Kanton dafür, dass die Gemeinden und Städte zusätzliche Mittel erhalten, unter anderem für die Finanzierung der Zusatzleistungen zur AHV/IV. Mit einer wettbewerbsfähigen Unternehmensbesteuerung soll der Wirtschaftsstandort Zürich attraktiv bleiben: Arbeitsplätze sollen im Kanton Zürich gehalten und Steuererträge längerfristig gesichert werden. Ohne diese Änderungen wären infolge von Wegzügen von Unternehmen spürbare Ausfälle bei den Steuererträgen zu erwarten.
- Formulierung
- Steuergesetz (StG) (Änderung vom 1. April 2019; Steuervorlage 17)
Vorlagen
Vorlage
165
83
- Stimmberechtigte
- 1'023
- Stimmbeteiligung
- 24.93
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag
Verbandsvorlagen
Sekundarschule Kreis Uhwiesen; Neue Gemeindeordnung
- Ergebnis
- Die neue Gemeindeordnung der Sekundarschule Kreis Uhwiesen wurde angenommen
- Beschreibung
Die Sekundarschulpflege Kreis Uhwiesen unterbreitet ihren Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Urnenabstimmung vom 1. September 2019 eine neue
Gemeindeordnung und empfiehlt, dieser zuzustimmen.
Den Stimmberechtigten wird die nachsehende Frage zur Beantwortung mit “Ja“ oder “Nein“ vorgelegt:
„Wollen Sie der neuen Gemeindeordnung der Sekundarschule Kreis Uhwiesen zustimmen?“
Neue Gemeindeordnung
Per 1. Januar 2018 wurde das neue kantonale Gemeindegesetz samt zugehöriger Verordnung in Kraft gesetzt. Von der Einführung der neuen Gemeindegesetzgebung sind alle Politischen Gemeinden, Schulgemeinden, Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts betroffen. Das neue Gemeindegesetz führt u.a. dazu, dass die Gemeinden bis spätestens 1. Januar 2022 ihre Gemeindeordnung überarbeiten und den geänderten
rechtlichen Vorgaben anpassen müssen. Aus diesem Grund liegt nun die Totalrevision der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen vor. Diese basiert auf einer vom kantonalen Gemeindeamt verfassten „Mustergemeindeordnung“, deren Formulierungen weitgehend übernommen wurden.
Wichtige Hinweise gegenüber der bisher gültigen Gemeindeordnung:- Offenlegungspflicht der Interessenbindungen
Neu ist eine Interessenoffenlegung bei Schulpflegemitgliedern Pflicht. Die Interessenbindungenwerden auf der Homepage der Sekundarschule veröffentlicht und jährlich aktualisiert. - Mehr Kompetenzen für die Stimmberechtigten an der Urne
Die Stimmberechtigten entscheiden in Zukunft über die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden oder über die Ausgliederung von öffentlichen Aufgaben an der Urne (bisher Gemeindeversammlung oder Schulpflege). Die demokratische Legitimation von solchen Entscheiden wird damit gestärkt. - Keine Änderung bei Finanzbefugnissen
An den Finanzkompetenzen von Schulpflege, Gemeindeversammlung und Urne wurden keine Änderungen vorgenommen. Die Schulpflege betrachtet die heutigen Limiten als sinnvoll. - Organisationskompetenz der Schulpflege wird gestärkt
Das neue Gemeindegesetz gibt der Schulpflege mehr Gestaltungsspielraum für die interne Organisation. So kann die Schulpflege in eigener Kompetenz Ressorts bilden und die Aufgaben unter den Mitgliedern verteilen. Eine Nennung der Ressorts in der Gemeindeordnung ist nicht mehr notwendig.
Der Entwurf der revidierten Gemeindeordnung wurde im November 2018 einer Vorprüfung beim Gemeindeamt des Kantons Zürich unterzogen. Lediglich kleinste Anpassungen mussten daraufhin vorgenommen werden, sodass nun einer vorbehaltslosen Genehmigung der neuen Gemeindeordnung durch den Regierungsrat nichts im Wege steht. Die vollständige Ge-
meindeordnung, ein Beleuchtender Bericht sowie eine Gegenüberstellung alt/neu können vom 31.07.2019 – 30.08.2019 (12.00 Uhr) bei der Gemeindeverwaltung Laufen-Uhwiesen während den ordentlichen Bürozeiten oder auf unserer Homepage unter „Downloads“ eingesehen werden.
- Offenlegungspflicht der Interessenbindungen
- Formulierung
- Sekundarschule Kreis Uhwiesen; Erlass einer neuen Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Kreis Uhwiesen
Vorlagen
Vorlage
182
18
- Stimmberechtigte
- 1'023
- Stimmbeteiligung
- 22.78
- Ebene
- Verband
- Art
- Antrag
Zweckverband Feuerwehr Ausseramt; Neue Zweckverbandsstatuten
- Formulierung
- Zweckverband Feuerwehr Ausseramt; Erlass neuer Zweckverbandsstatuten des Zweckverbands Feuerwehr Ausseramt der Gemeinden Flurlingen und Feuerthalen
Vorlagen
Vorlage
226
12
- Stimmberechtigte
- 1'023
- Stimmbeteiligung
- 23.95
- Ebene
- Verband
- Art
- Antrag
Name | |||
---|---|---|---|
Erleutender Bericht Statutenrevision 2019 | Download | 0 | Erleutender Bericht Statutenrevision 2019 |
Zweckverband Schulgemeinden Bezirk Andelfingen; Neue Zweckverbandsvereinbarung
- Formulierung
- Zweckverband Schulgemeinden Bezirk Andelfingen; neue Zweckverbandsvereinbarung 2020
Vorlagen
Vorlage
189
24
- Stimmberechtigte
- 1'023
- Stimmbeteiligung
- 22.87
- Ebene
- Verband
- Art
- Antrag